Jeder darf den Staat verhöhnen, denn „anders als dem einzelnen Staatsbürger kommt dem Staat kein grundrechtlich geschützter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Die Zulässigkeit von Kritik am System ist Teil des Grundrechtestaats. … " [BVerfG in einem Beschluss aus dem Jahr 2011] Spaziergang Aschersleben am 05.05.2025 ❌Haftungsausschluss:❌ @daddel5 ❗️Charta der Grundrechte der Europäischen Union:❗️ Artikel 11 - Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit 🚦Abs.1: Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. 🚦Abs.2: Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet. Bildquellen Welt https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus250081514/Kampf-gegen-rechts-Jeder-hat-das-Recht-den-Staat-zu-verhoehnen.html Tichys Einblick https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/gutachten-wissenschaftlicher-dienst-bundestag-verunglimpfung-des-staates/
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Ich lasse mich nicht weiter für dumm verkaufen... Du?