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Das Landgericht Berlin II hat in seiner Urteilsbegründung eindeutig festgestellt, dass die vom thüringischen Innenminister Maier gegen die AfD-Fraktion erhobenen Verdächtigungen – die Fraktion arbeite „strafbar und im Rahmen einer konzertierten Aktion eine Auftragsliste des Kreml ab“ – ohne jede belastbare Grundlage erfolgten. Die Richter bezeichneten Maiers Aussagen als „spekulativ“ und „offensichtlich untauglich“.
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