Wer ins Verleumdungsnetz der Massenmedien geraten ist und sein Recht per Strafanzeige und Gericht einfordern will, wird „von der Justiz“ aktiv daran gehindert: Zuerst muss vom Gegendarstellungsrecht Gebrauch gemacht werden … dann vom Recht durch Ombudsstellen, bis hin zum Recht durch den Presserat. Sasek nahm sein Kla.TV-Publikum bewusst mit auf diesen dornigen Pfad, um einmal live zu beweisen: Die sogenannten Qualitätsmedien verkörpern zusammen mit ihren Ombudsstellen und ihren Presseräten ein einzig gesetzwidriges Konstrukt der Täuschung – zur bewussten Irreführung ihrer Kontrahenten und zur Verschleppung drohender Rechtsfälle.
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Redaktion: is.
Quellen:
Schreiben des Schweizer Presserates vom 24.09.2019
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