Ich weise darauf hin, dass dadurch, dass die Nancy Faeser eine GmbH einfach so zu einem Verein gemacht und verboten hat, auch sämtliche Symbole jener terroristischen Vereinigung verboten sind! Der Schriftzug „COMPACT“ und auch der Buchstabe „C“ und ganz viele andere Schriftzüge etc. sind verboten und fallen unter §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen [..] terroristischer Organisationen) Nr. 5 der Bekanntmachung vom 16.7.2024: 5. Es ist verboten, Kennzeichen des Vereins „COMPACT-Magazin GmbH“ und seiner Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH“ für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- und Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden. Bei einer Firma das Vereinsgesetz anwenden – nicht schlecht. Falls ihr also bei der Fahrt über eine Bodenwelle in einer 30er Zone mit 25 km/h fahrt und danach Post vom Luftfahrtbundesamt bekommt, wisst ihr, Nancy Faeser ist nun Verkehrsministerin. 😁
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Für deutsches Leben in Deutschland!