(Erstveröffentlichung: 01.03.2024) Ihr könnt euch ja noch an den aktuellen Beitrag um den Volkslehrer von SPIEGEL TV erinnern. Jeder kennt diesen Effekt, wenn jene bedeutungsgeschwängerte und über jeden Zweifel erhabene SPIEGEL-Stimme ihrem ungefragten Meinungsbildungsauftrag nachkommt – wie auch dieses mal. Jene erhabene Stimme hat sicherlich bei einigen den Mund offen stehen lassen und die Kinnlade nach unten fallen lassen, als behauptet wurde, dass das missbilligen der Ermordung der Juden unter Strafe stehen würde, dabei hat man sich vorher doch immer an Paragraf 130 Abs.3 gehalten: „(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren […] wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung [..] in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,[..] billigt, leugnet oder verharmlost.“ Nun müssen verwundert unsere Ohren vernehmen, dass das genaue Gegenteil – nämlich das missbilligen - nun auch unter Strafe steht. Heidewitzka Herr Kapitän, wie sollen wir uns nun verhalten? 😉
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Wohlan!