Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17.12.2021 (zugegangen am 05.01.2022) entschieden, die Verfassungsbeschwerde des Volkslehrers gegen seine Verurteilung wegen Volksverhetzung nicht zur Entscheidung anzunehmen. Von einer Begründung wurde "abgesehen". Das ist formalgesetzlich korrekt, aber trotzdem etwas befremdlich. Inhaltlich ging es um eine Äußerung gegenüber Besuchern einer KZ-Gedenkstätte. Die Beschwerde haben wir hier: https://rechtskampf.blogspot.com/2022/01/volkslehrer-nichtabhilfebeschluss-aus.html ins Netz gestellt. Sie können also selbst beurteilen, wozu das Gericht nichts zu sagen hatte. @rechtskampf ( https://t.me/rechtskampf/177 ) Du möchtest meine Arbeit unterstützen? 💶 Reisegeld an:
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